Erdbestattung:
Die Erdbestattung ist die traditionelle und am weitesten verbreitete Form der Bestattung. Der/Die Verstorbene wird nach der Trauerfeier in einem Sarg auf dem Friedhof beigesetzt. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsordnung stehen verschiedene Grabstellen, wie z.B. Reihen-, Wahl-, Einzel- oder Familiengräber, zur Verfügung.
Feuerbestattung:
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des/der Verstorbenen im Sarg. Die Asche wird dann später in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung mit aufgebahrtem Sarg oder unmittelbar vor der Urnenbeisetzung stattfinden.
Die Feuerbestattung erfordert eine schriftliche Willenserklärung der nächsten Angehörigen oder eine Verfügung , die der/die Verstorbene zu Lebzeiten erstellt hat.
Seebestattung:
Die Seebestattung setzt eine Feuerbestattung voraus. Die Asche wird dann in einer speziellen Seeurne außerhalb der Dreimeilen-Zone dem Meer übergeben. Die Stelle der Beisetzung wird in einer Seekarte schriftlich festgehalten. Eine entsprechende Willenserklärung, die auch die Verbundenheit zum Meer zum Ausdruck bringt, sollte frühzeitig verfasst werden.
Anonymbestattung:
Die anonyme Bestattung ist eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in aller Stille. Der Zeitpunkt der Beisetzung und die Grabstelle auf dem Friedhof ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt.
Waldbestattungen:
Waldbestattungen sind eine Form der Bestattung in freier Natur, die keine Grabpflege nach sich ziehen. Die Asche des/der Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines ausgewählten Baumes beigesetzt. Die Grabstellen bleiben naturbelassen. Eine Bepflanzung oder ähnliches ist nicht möglich. Es handelt sich hierbei um speziell festgelegte Waldstücke, in denen die Bäume markiert und in ein Baumregister eingetragen sind. Dadurch ist gewährleistet, dass Angehörige die Grabstelle finden.
Es gibt verschiedene FriedWälder, RuheForste, Waldruhe und RuhWälder – auch hierzu beraten wir Sie gerne.